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   VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19   

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VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19 (https://dejure.org/2021,42095)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23.03.2021 - 4 K 2387/19 (https://dejure.org/2021,42095)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23. März 2021 - 4 K 2387/19 (https://dejure.org/2021,42095)
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Volltextveröffentlichung

  • rabüro.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für Überwachungsmaßnahmen nach dem BKrFQG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Die die Gebührenpflicht auslösende Amtshandlung unterliegt in solchen Fällen nur dann einer inzidenten gerichtlichen Kontrolle, wenn die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG dies gebietet oder die Amtshandlung nicht selbstständig angegriffen werden kann (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 04. Dezember 2006 - 12 LA 426/05 -, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - OVG 12 M 57.09 -, Rn. 2; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2011 - 1 S 2513/10 -, Rn. 22, alle juris).

    Stellt sich die streitige Überwachungsmaßnahme vom 07.01.2019 nach diesen Ausführungen als rechtswidrig dar, dürfen hierauf gestützte Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2011 - 1 S 2513/10 - Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 S 2406/14 -, Rn. 26, beide juris).

  • VG Düsseldorf, 09.01.2020 - 6 K 17945/17

    Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Anerkennung von Unterrichtsräumen Gebühr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids ist nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, zu welcher die streitige Zahlungspflicht entstanden ist (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19. März 2019 - 11 LC 557/18 -, Rn. 20; VG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2020 - 6 K 17945/17 -, Rn. 21, beide juris).

    Gegenstand der vom Gesetz vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen sind die "Ausbildungsstätten" als Träger der Ausbildung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2020 - 6 K 17945/17 -, juris, Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Da der Beigeladene keinen Sachantrag gestellt hat, ist er kein Kostenrisiko eingegangen und muss seine außergerichtlichen Kosten selbst tragen, §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 8 S 2567/10 -, juris, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Stellt sich die streitige Überwachungsmaßnahme vom 07.01.2019 nach diesen Ausführungen als rechtswidrig dar, dürfen hierauf gestützte Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2011 - 1 S 2513/10 - Urteil vom 12. Dezember 2016 - 10 S 2406/14 -, Rn. 26, beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05

    Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Das ist der Fall, wenn mit der Sache eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 12 S 1558/05 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (siehe nur BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, BVerwGE 141, 171-196, Rn. 68; Urteil vom 09. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305-331, Rn. 72, jeweils m. w. N.; vgl. zu UVP-pflichtigen Planungen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (siehe nur BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, BVerwGE 141, 171-196, Rn. 68; Urteil vom 09. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305-331, Rn. 72, jeweils m. w. N.; vgl. zu UVP-pflichtigen Planungen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 134).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (siehe nur BVerwG, Urteil vom 24. November 2011 - 9 A 23.10 -, BVerwGE 141, 171-196, Rn. 68; Urteil vom 09. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, BVerwGE 165, 305-331, Rn. 72, jeweils m. w. N.; vgl. zu UVP-pflichtigen Planungen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20. November 2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 134).
  • BVerwG, 29.07.2019 - 2 B 19.18

    Ausforschungsbeweis; Austausch; Beamter; Begründung der Ablehnung in der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Bei einer solchen Konstellation bedarf es auch keiner Umdeutung (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2019 - 2 B 19.18 -, juris, Rn. 24 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19
    Die gesonderte Aufführung der Betriebsstätte als eines organisatorisch in gewissem Maße verselbstständigten Teiles eines Unternehmens dient dazu, in Anpassung an die Gegebenheiten der Wirtschaft dem Prinzip der orts- und sachnahen Entscheidung Geltung zu verschaffen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, juris, Rn. 48).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01

    Örtliche Zuständigkeit für Auskunftsverlangen nach dem Fahrpersonalgesetz und

  • BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09

    Gebühren; Widerspruch; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Kostenbescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 10 S 2118/84

    Fahrschulüberwachung; Übertragung der Überwachungsaufgabe

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Die Berufung des Beklagten gegen das das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. März 2021 - 4 K 2387/19 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23.03.2021 - 4 K 2387/19 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3594/18

    Anerkennung eines von einem Dritten betriebenen Konferenzraum als Schulungsraum

    Soweit im Rahmen der konkreten Prüfungstätigkeit Probleme bzw. Besonderheiten entstehen, ist es dem jeweiligen Inhaber der Ausbildungsstätte unbenommen, diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. im Wege des Rechtsschutzes hiergegen vorzugehen, wie es der Kläger etwa im Verfahren 4 K 2387/19 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Gebührenfestsetzung im Zuge einer konkreten Überwachungsmaßnahme getan hat.
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